Hinweis zum Widerrufsrecht:

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.